Parlament entscheidet über einheitlichen Steuersatz von E-Books & gedruckten Büchern
Am 1. Juni hat das Europa-Parlament den Beschluss gefasst, dass alle Mitgliedstaaten den Mehrwertsteuersatz von E-Books, digitalen Zeitungen und Periodika an jenen von analogen Büchern anpassen dürfen. Aufgrund des veränderten Leseverhaltens der Konsumenten sollen Online-Zeitungen von nun an nicht mehr höher besteuert werden als gedruckte, so heißt es in der Pressemitteilung des Parlaments. Während es den EU-Staaten selbst überlassen wird, wie hoch ihr Steuersatz bei Print-Büchern sein soll, solange er mindestens 5% beträgt, liegt der Mindeststeuersatz von E-Books bei 15%….